Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90   

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https://dejure.org/1991,748
BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90 (https://dejure.org/1991,748)
BVerwG, Entscheidung vom 25.06.1991 - 9 C 33.90 (https://dejure.org/1991,748)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Juni 1991 - 9 C 33.90 (https://dejure.org/1991,748)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beachtlichkeitsprüfung eines Asylfolgeantrages - Ausländerbehörde - Weiterleitung an Bundesamt - Politische Verfolgung - Asylberechtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1991, 1102
 
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Wird zitiert von ... (88)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90
    Das ist nicht der Fall, wenn sie von vornherein nach jeder vernünftigerweise vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet sind, zur Asylberechtigung zu verhelfen (im Anschluß an BVerwGE 77, 323 [BVerwG 23.06.1987 - 9 C 251/86] und Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9).

    Die Prüfung der Begründetheit des Antrags fällt hingegen in die Kompetenz des Bundesamts (Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 9 C 251.86 - BVerwGE 77, 323; BVerfG, InfAuslR 1989, 28).

    Das ist z.B. nicht der Fall, wenn sich das Vorbringen schon bei der Prüfung durch die Ausländerbehörde als unglaubwürdig und/oder unsubstantiiert erweist (Urteil vom 23. Juni 1987 - BVerwG 9 C 251.86 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90
    Durch die Anknüpfung der Beachtlichkeit eines Folgeantrags an die in § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahren sind Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Sachprüfung des Folgeantrags eingeführt worden, die bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens durch die Ausländerbehörde zu prüfen sind (Urteile vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 2.88 - BVerwGE 80, 313 ).

    Wird eine Änderung der Sachlage geltend gemacht, gehört zur Beachtlichkeit des Folgeantrags vielmehr weiterhin, daß die Geeignetheit der neuen Tatsache für eine dem Kläger günstigere Entscheidung schlüssig dargetan wird (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 2; Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11).

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 75.80

    Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags auf Wiederaufgreifen eines durch

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90
    Wird eine Änderung der Sachlage geltend gemacht, gehört zur Beachtlichkeit des Folgeantrags vielmehr weiterhin, daß die Geeignetheit der neuen Tatsache für eine dem Kläger günstigere Entscheidung schlüssig dargetan wird (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 2; Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11).
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 875.81

    Verwaltungsverfahren - Wiederaufgreifen - Neuantrag - Abgrenzung

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90
    Wird eine Änderung der Sachlage geltend gemacht, gehört zur Beachtlichkeit des Folgeantrags vielmehr weiterhin, daß die Geeignetheit der neuen Tatsache für eine dem Kläger günstigere Entscheidung schlüssig dargetan wird (Urteil vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - a.a.O.; Urteil vom 26. Juni 1984 - BVerwG 9 C 875.81 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 2; Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 75.80 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 11).
  • BVerfG, 17.01.1991 - 2 BvR 1243/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90
    Das ist nicht der Fall, wenn das Vorbringen von vornherein nach jeder vernünftigerweise vertretbaren Betrachtungsweise ungeeignet ist, zur Asylberechtigung zu verhelfen (BVerfG, InfAuslR 1991, 133).
  • BVerwG, 07.03.1989 - 9 C 59.88
    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90
    Den Darlegungen muß damit wenigstens ein schlüssiger Ansatz für eine mögliche politische Verfolgung zu entnehmen sein (Urteil vom 7. März 1989 - BVerwG 9 C 59.88 - Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 9).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 2.88

    Verfahren und Rechtsschutz bei Asylfolgeantrag

    Auszug aus BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90
    Durch die Anknüpfung der Beachtlichkeit eines Folgeantrags an die in § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG aufgestellten gesetzlichen Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahren sind Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Sachprüfung des Folgeantrags eingeführt worden, die bereits in einem frühen Stadium des Verfahrens durch die Ausländerbehörde zu prüfen sind (Urteile vom 15. Dezember 1987 - BVerwG 9 C 285.86 - BVerwGE 78, 332 und vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 2.88 - BVerwGE 80, 313 ).
  • BVerfG, 13.03.1993 - 2 BvR 1988/92

    Maßstäbe für die Beurteilung der Beachtlichkeit eines Asylfolgeantrags sowie die

    Bezüglich des Beschwerdeführers zu 1. hat es im wesentlichen ausgeführt: Nach der neueren, höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 25. Juni 1991 - 9 C 33.90 - EZAR 212 Nr. 8) führe nicht jeder glaubhafte und substantiierte neue Umstand zu einer Verpflichtung der Ausländerbehörde, den Folgeantrag an das Bundesamt weiterzuleiten.

    Für seine abweichende Auffassung beruft sich das Verwaltungsgericht übrigens zu Unrecht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1991 (a.a.O.).

  • VGH Hessen, 24.07.2007 - 6 UE 3108/05

    Verfolgungsgefährdung von Mitgliedern der iranischen Komala

    Ein das Bundesamt gemäß § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG zur Durchführung eines weiteren Asylverfahrens zwingender beachtlicher Folgeantrag liegt im Falle einer geltend gemachten Sachverhaltsänderung im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG dann vor, wenn sich der Asylbewerber substantiiert und widerspruchsfrei auf einen nachträglich eingetretenen Sachverhalt beruft, aus dem sich die nicht gänzlich fern liegende Möglichkeit ergibt, dass auf seiner Grundlage dem Begehren nunmehr zu entsprechen ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1987 - BVerwG 9 C 251.86 -, BVerwGE 77, 323 [326], und vom 25. Juni 1991 - BVerwG 9 C 33.90 -, Buchholz 402.25 § 14 AsylVfG Nr. 10).
  • VGH Hessen, 12.11.1991 - 12 UE 482/87

    Asylfolgeantragsverfahren: Überprüfung der Voraussetzungen des AuslG § 51 Abs 1

    Dies bedeutet, daß insbesondere eine nachträgliche Änderung im Verhältnis zu der der früheren Asylentscheidung zugrunde gelegten Sachlage glaubhaft und substantiiert vorgetragen sein muß (vgl. BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90 -, 23.06.1987 - 9 C 251.86 -, BVerwGE 77, 323 = EZAR 224 Nr. 16 = DVBl. 1987, 1120), damit überhaupt eine andere Entscheidung zugunsten des Asylbewerbers möglich erscheint; jedoch darf die Ausländerbehörde - ebensowenig wie das Verwaltungsgericht - ihre Entscheidung nicht auf Erwägungen stützen, die den geltend gemachten Asylanspruch in der Sache verneinen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, 22.09.1988 - 2 BvR 991/87 -, InfAuslR 1989, 28).

    Wird eine Änderung der Sachlage geltend gemacht, gehört zur Beachtlichkeit des Folgeantrags vielmehr weiterhin, daß die Geeignetheit der neuen Tatsache für eine dem Kläger günstigere Entscheidung schlüssig dargetan wird (BVerwG, 25.06.1991 - 9 C 33.90 - m.w.N.).

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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4236
VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91 (https://dejure.org/1991,4236)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.03.1991 - 1 S 166/91 (https://dejure.org/1991,4236)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. März 1991 - 1 S 166/91 (https://dejure.org/1991,4236)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bewirkung der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis; Ablehnung der Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Betreiben des Verfahrens vom Ausland aus - Ausreisepflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 385
  • DVBl 1991, 1102 BWVPr 1992, 261 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.1956 - III ZR 280/54

    Gründe des Urteils eines Verwaltungsgerichts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91
    Auf die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung erstreckt sich ihre Bindungswirkung (§ 121 VwGO, § 322 ZPO) grundsätzlich nicht (vgl. BGH, Urteil v. 17.5.1956, BGHZ 20, 379/382 f.).
  • BGH, 29.10.1986 - IVa ZR 120/85

    Empfangsbekenntnis erbringt als öffentliche Urkunde den vollen Beweis für die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91
    Wer diese Urkunde nicht gegen sich gelten lassen will, muß sie entkräften (BGH, Beschluß v. 29.10.1986, NJW 1987, 1335).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1990 - 1 S 3055/90

    Ausreisepflicht nach Ablehnung der Anerkennung als Vertriebener - Betreiben des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.03.1991 - 1 S 166/91
    Danach ist ein Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit nur unter der Voraussetzung Deutscher, daß er mit Zustimmung der Behörde Aufenthalt im Bundesgebiet nimmt (Beschluß des Senats v. 20.12.1990 -- 1 S 3055/90 -- m.w.N.).
  • BAG, 02.12.1994 - 4 AZB 17/94

    Vereinfachte Zustellung an Behörde

    Erforderlich ist vielmehr, daß der hierfür zuständige Bedienstete der Behörde von dem Zugang des Schriftstückes Kenntnis erhält und den Empfang bestätigt (vgl. BVerwG Buchholz 340, § 5 VwZG Nr. 13; BVerwG NJW 1980, 2427; Hess. VGH NVwZ-RR 1993, 672; VGH Bad.-Württ. VBlBW 1991, 385; BSG 5%20VwZG;%20BSG%20SozR%20Nr.%204#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1960 Nr. 2 zu § 5 VwZG; BSG SozR Nr. 4 zu § 5 VwZG).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1991 - 11 S 1455/91

    Baden-Württemberg: Sofortvollzug einer Abschiebungsandrohung gegenüber polnischen

    Eine Aufnahme in diesem Sinne haben die Antragsteller bisher nicht gefunden, da sie nicht in das Verteilungsverfahren einbezogen wurden und auch eine andere Form der Aufnahme nicht vorliegt (siehe dazu BVerfG, Beschluß 9.8.1990, InfAuslR 1990, 297; VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24.2.1989 - 11 S 187/89 --, VBlBW 1989, 267 = NVwZ 1989, 794 = Die Justiz 1989, 403, vom 20.12.1990 - 1 S 3055/90 - DÖV 1991, 386, vom 14.3.1991 - 1 S 166/91 - und vom 30.4.1991 - 11 S 1945/90 --).

    Dabei ist auch zu berücksichtigen, daß für polnische Staatsangehörige in ihrem Heimatland weitgehend Ausreisefreiheit besteht (siehe auch VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 15.2. 1991 - 13 S 3076/90 --, vom 14.3. 1991 - 1 S 166/91 - und vom 15.4. 1991 - 1 S 931/91 --) und die Voraussetzungen für eine Einreise in die Bundesrepublik Deutschland erleichtert wurden (vgl. die Verordnung vom 5.4. 1991, BGBl. I S. 852).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.2007 - 11 S 2231/07

    Zulässige Beschwerde nach Erledigungserklärung des Antragstellers; Streitwert bei

    Denn die für den Beginn der Beschwerdefrist maßgebliche Zustellung eines Schriftstücks gegen Empfangsbekenntnis (§ 56 Abs. 2 VwGO, § 174 ZPO) ist erst dann bewirkt, wenn der Zustellungsadressat das zuzustellende Schriftstück als zugestellt annimmt (BVerwG, Beschluss vom 17.05.2006 - 2 B 10/06 -, NJW 2007, 3223; Urteil vom 17.05.1979 - 2 C 1/79 -, BVerwGE 58, 107, 108), wobei es bei der Zustellung an eine Behörde auf die Empfangsbereitschaft des - nach internem Organisationsrecht - zuständigen Bediensteten der Behörde ankommt (BVerwG, Beschluss vom 21.02.1979 - 4 ER 500/79 -, NJW 1980, 2427; Beschluss vom 14.12.1989 - 9 B 466/89 -, Buchholz 340 § 5 VwZG Nr. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.03.1991 - 1 S166/91 -, VBlBW 1991, 385 und Beschluss vom 30.09.1993 - A 16 S 1587/93 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1991 - 1 S 931/91

    Zur Frage des vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Abschiebungsandrohung in

    Das hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 20.12.1990 -- 1 S 3055/90 --; Beschluß vom 14.3.1991 -- 1 S 166/91 --) in den Gründen des angefochtenen Beschlusses zutreffend dargelegt, so daß der Senat auf diese Bezug nehmen kann (§ 122 Abs. 2 S. 3 VwGO).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1993 - A 16 S 1587/93

    Bewirkung der Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Empfangnahme und deren

    Wer diese Urkunde nicht gegen sich gelten lassen will, muß sie entkräften (BVerwG, Beschluß vom 14.12.1989, a.a.O., m.w.N.; BGH, Urteil vom 7.6.1990, NJW 1990, 2125 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 14.3.1991 - 1 S 166/91 - Kopp, VwGO, 9. Aufl., RdNr. 6 zu § 56; Redeker/von Oertzen, VwGO, 10. Aufl., RdNr. 10 zu § 56).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.02.2019 - L 9 R 257/17
    Diese Verwaltungspraxis wurde auch durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg gebilligt (vgl. hierzu Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.06.1991 - 11 S 1455/91 -, vom 14.03.1991 - 1 S 166/91 - und vom 15.04.1991 - 1 S 931/91 -, jeweils in Juris; s. hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.08.1990 - 2 BvR 1782/88 -, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1992 - 1 S 15/92

    Unerlaubte Einreise eines Ausländers gem AuslG § 58 Abs 1

    Daß dies auch im Hinblick auf den von ihm gestellten Antrag auf Ausstellung eines Vertriebenenausweises, der durch Bescheid der Antragsgegnerin vom 9. Oktober 1990 und durch Widerspruchsbescheid vom 13. September 1991 zurückgewiesen wurde, nicht der Fall ist, der Antragsteller vielmehr auch unter Beachtung des Art. 116 Abs. 1 GG darauf verwiesen werden kann, diesen Antrag von seinem Heimatland aus weiter zu verfolgen, hat das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats im einzelnen zutreffend ausgeführt (Beschl. v. 14.3.1991 - 1 S 166/91 -, VBlBW 1991, S. 385 u. Beschl. v. 20.12.1990 - 1 S 3055/90 -, VBlBW 1991, S. 273, ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1991 - 11 S 1544/91 -).
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